as24

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Vertragsbeginn


Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge und Leistungen zwischen der AS24 allroundservices24 Simanov (AS24) als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber.

Das Auftrags- oder Vertragsverhältnis beginnt mit der mündlichen Auftragserteilung oder der beidseitigen Unterzeichnung des Vertrages. Änderungen in den jeweiligen Verträgenwerden individuell geregelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages/Auftrages.



§2 Geltungsbereich


Die Firma AS24 verpflichtet sich, auszuführende Arbeiten nach den vereinbarten Leistungsverzeichnissen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen.



§3 Vertragsdauer/Kündigung


Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit schriftlich oder mündlich gekündigt werden. Handelt es sich um einen einmaligen Auftrag, beginnt die Vertragsdauer mit der Auftragserteilung und endet mit der Erledigung bzw. Abnahme des Auftrages sowie mit der Bezahlung der für die erbrachte Leistung erstellten Rechnung.



§4 Reinigungspersonal


a) Die Firma AS24 stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wir geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Die Firma AS24 lässt die Auftragsausführung in periodischen Abständen, während oder nach der Ausführung, durch eine speziell ausgebildete Person überprüfen.


b) Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke oder Schreibtische zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.



§5 Infrastruktur


a) Material und Geräte

Die Firma AS24 stellt die für die Auftragsausführung erforderlichen Materialien und Geräte. Es werden hochwertige Reinigungsmittel verwendet.
Die Auffüllmaterialen, wie z.B.Seife, Toilettenpapier, Duftmittel, Abfallsäcke, Entsorgungsgebühren usw. sind im Preis nicht inbegriffen und werden, falls nichts anders vereinbart, separat in Rechnung gestellt.


b) Abfalldeponie

Der Auftraggeber stellt für das Deponieren von Abfall alle nötigen Behälter zur Verfügung. Das Abfallmaterial wird in den im Auftragsobjekt vorhandenen Kehrichteimern, Plastiksäcken oder Container deponiert. Wenn die Entsorgung durch AS24 getätigt werden muss, wird diese separatverrechnet.


c) Energie

Der Auftraggeber stellt der Firma AS24 das zur Arbeitsausführung erforderliche Warm- und Kaltwasser und den elektrischen Strom unentgeltlich zur Verfügung.



§6 Zahlung des Entgelts


a) Das Entgelt für Leistungen aus den Verträgen und regelmässigen Aufträgen ist (soweit nichts anderes vereinbart oder in der Rechnung aufgeführt) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen.
Das Entgelt für einmalige Aufträge, vor allem Endreinigungen, Maler- sowie Montagearbeiten oder sonstige Pauschalabrechnungen ist unmittelbar bei Abnahme bzw. Abschluss fällig und ist in bar vor Ort zu begleichen. 

b) Bei Zahlungsverzug des Auftragsgebers ist die Firma AS24 berechtigt, den Auftraggeber zu mahnen und dem Rechnungsbetrag eine Mahngebühr in Höhe von CHF 50.- anzurechnen sowie die Auftragsausführung bis zur Zahlung der fälligen Rechnung zu stoppen.


§7 Preis


a) Die Preise werden individuell vereinbart und verstehen sich in CHF exkl. MwSt, da Firma AS24 imJahr 2023 nicht mehrwertsteuerpflichtig ist.


b) Die Firma AS24 behält sich das Recht vor, ihre Preise anzupassen, wenn dies infolge der Anhebung der obligatorischen Abgaben notwendig wird, insbesondere als Folge von Gesetzen, Erlassen, Verordnungen oder Verfügungen des Bundes des Kantons sowie vom Gesamtarbeitsvertrag für die Reinigungsbranche inder Deutschschweiz (Mindestsalär, Ferien, Versicherungen, berufliche Vorsorge, Steuern usw.).


§8 Preisanpassungen


Die Preise basieren auf den aktuellen Lohn- und Lohnnebenkosten gemäss allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Reinigungsgewerbe und auf dem Landesindex der Konsumentenpreise. Der Auftragnehmer behält sicheine Preisanpassung vor. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Lohnerhöhungen für das Personal, Erhöhungen gesetzlicher Sozialabzüge und Erhöhung der Kraftstoffpreise anzupassen. Allfällige Preisanpassungen werden dem Auftraggeber einen Monat im Voraus mitgeteilt und triffen frühestens vier Wochen nach Mitteilung in Kraft. Findet eine Veränderung der Verhältnisse mit Auswirkungen auf den Aufwand des Auftrages statt, wird ein neues Leistungsverzeichnis mit angepassten Preisen erstellt.



§9 Mängel


Mängel müssen unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten gerügt werden und können nur innerhalb von längstens 48 Stunden nach Beendigung der beanstandeten Arbeiten von der Firma AS24 berücksichtigt werden.



§10 Haftpflicht


Der Auftragnehmer haftet für alle anlässlich der Ausführung der Arbeiten durch ihn oder seine MitarbeiterInnen verursachten Schäden in Höhe eines von ihm abgeschlossen Haftpflichtversicherungsvertrages. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Werden Anweisungen der Firma AS24 nicht befolgt oder vom Auftraggeber persönlich nachbehandelt, so entfällt jede Gewährleistung der Firma AS24 gegenüber dem Auftraggeber.



§11 Personalabwerbung


Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit den MitarbeiterInnen des Auftragsnehmers kein direktes Arbeitsverhältnis während der Einstellungszeit und ein Jahr danach einzugehen. Im widrigen Fall schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Konventionalstrafe in der Höhe von 1/3 des jährlichen Umsatzes. Weitere Schadenersatzansprüche bleibenvorbehalten.



§12 Gerichtsstand


Verträge der AS24 unterliegen demSchweizerischen Recht. Im Streitfall gilt als GerichtsstandKreuzlingen.

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